Um einen ersten persönlichen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Ich versuche dann zeitnah einen Sprechstundentermin für Sie anzubieten. Sollte dies in unserer Praxis nicht möglich sein, bekommen Sie Unterstützung über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern oder den Psychotherapeuten-Suchdienst der PTK Bayern.
Nach telefonischer Terminvereinbarung sieht der Ablauf der einzelnen Sitzungen in der Regel wie unten erläutert aus, kann jedoch individuell angepasst und verändert werden.
Da eine ganzheitliche und optimale Versorgung geboten werden soll, sind mehrere Termine in Form von Psychotherapeutischen Sprechstunden, Probatorischen Sitzungen und testdiagnostischen Terminen zur Abklärung und Erfassung der Problematik notwendig.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein erstes unverbindliches Informations- und Diagnostikgespräch. Im persönlichen Kontakt kann ich mehr über Ihre psychischen Beschwerden/ die psychischen Beschwerden Ihres Kindes, Therapieziele und Vorbehandlungen erfahren. So kann ich zu einer ersten diagnostischen Einschätzung kommen und herausfinden, ob bzw. welche Art der Behandlung für Sie/Ihr Kind geeignet ist bzw. kann Ihnen alternative oder ergänzende Behandlungsverfahren empfehlen. Eine ambulante Verhaltenstherapie darf von mir nur empfohlen werden, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und kann nicht immer nach der Sprechstunde bei mir in der Praxis begonnen werden (z. B. wenn kein Therapieplatz frei ist oder ich das entsprechende Therapieverfahren nicht anbiete). Es kann daher notwendig sein, Sprechstundentermine in verschiedenen Praxen wahrzunehmen.
Bitte bringen Sie zur psychotherapeutischen Sprechstunde Ihre (die Ihres Kindes) Versichertenkarte der Krankenkasse mit.
Folgende Unterlagen sollten bei verbindlicher Vereinbarung eines Erstgesprächs mitgebracht werden:
Kopien aller relevanten ärztlichen Briefe, Testungen, Vorbefund
Kopien aller relevanten Gutachten/ Korrespondenzen/ Stellungnahmen von Schulpsychologen oder Ämtern
Infos zur Versicherung (bei gesetzlich versicherten Personen bitte unbedingt die Versichertenkarte mitbringen; bei privat versicherten Personen muss der Elternteil, der Versicherungsnehmer ist, über die geplanten Termine im Vorfeld informiert sein und diesen auch schriftlich zustimmen).
Bitte bringen Sie KEINE originalen Dokumente mit, ausschließlich Kopien!
Wird eine ambulante Psychotherapie empfohlen, können im Anschluss an die Sprechstundentermine je nach Alter zwei bis sechs probatorische Sitzungen folgen, um den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf vertieft zu erfassen. Sowohl die Sprechstunden, als auch die probatorischen Sitzungen werden von gesetzlichen Kassen meist grundsätzlich übernommen.
In der Probatorik werden viele Informationen im persönlichen Gespräch mit dem/der PatientIn – bei Kindern und Jugendlichen auch mit den Bezugspersonen – sowie mittels Fragebogen oder testpsychologischen Untersuchungen eingeholt.
Neben den Symptomen geht es auch um die aktuelle Lebenssituation und das Umfeld, sowie die Lebensgeschichte und eventuelle Vorbehandlungen (z.B. eine bereits begonnene oder abgeschlossene Psychotherapie, stationäre Aufenthalte oder Medikamente). Diese Informationen dienen der Vorbereitung der Antragstellung an die Krankenkasse. Für den Antrag wird ein sogenannter Konsiliarbericht benötigt, den Haus- oder Kinderarzt*ärztin ausstellen kann (Hier soll eine mögliche medizinische Ursache für die psychische Belastung ausgeschlossen werden, d.h. beispielsweise kann eine Schilddrüsenunterfunktion eine depressive Verstimmung verursachen).
Zusätzlich wird in diesen „Probe-Sitzungen“ geklärt, ob die Basis für eine gute therapeutische Zusammenarbeit gegeben ist.
Bei einem abschließenden Ergebnisgespräch werden alle Testergebnisse vorgestellt und erläutert. Gemeinsam wird die Notwendigkeit einer Therapieaufnahme geklärt, sowie mögliche weitere Wege, therapeutische Maßnahmen und Hilfsangebote erarbeitet.
Wenn alle diese Fragen geklärt sind, wird über die Psychotherapeutin ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Jugendliche Patient*innen ab ca. 16 Jahren können diesen Antrag selbst stellen, ansonsten die Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist – wie für jedes psychotherapeutische Gespräch – die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich.
Nachdem die Therapie von uns bei Ihrer Krankenkasse beantragt und genehmigt worden ist, vereinbaren wir Termine für die therapeutischen Sitzungen. Diese finden in der Regel kontinuierlich 1× pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Gegen Ende der Therapie werden die Termine seltener, da Sie in zunehmendem Maße auch ohne therapeutische Unterstützung zurechtkommen.
Gesetzlich versichert: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Privat versichert: Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Doch hat jede Versicherung ihre individuellen Bestimmungen. Deshalb sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für Psychotherapie erkundigen.
Das Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) üblichen Sätzen.
Selbstzahler: Natürlich können Sie die Kosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dabei nicht an eine Krankenkasse weitergegeben. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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